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Diese Seite behandelt ausführlich die verschiedenen Optionen zur Finanzierung einer Psychotherapie. Sie konzentriert sich ausschließlich auf reguläre Psychotherapien, die nach einem der vier anerkannten Richtlinienverfahren von approbierten PsychotherapeutInnen durchgeführt werden, und nicht auf psychologische Beratungsgespräche, Heilpraktikerleistungen, Paartherapien oder andere Therapieformen. Diese Angebote müssen in der Regel selbst finanziert werden. Die folgenden Informationen basieren auf meinen eigenen Erfahrungen aus der Praxis für Psychotherapie in Riegelsberg. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehme ich jedoch keine Gewähr, bemühe mich jedoch, die Seite regelmäßig zu aktualisieren. Viele Besucher dieser Seite möchten einfach wissen, wie viel eine Psychotherapiestunde kostet.

Daher eine schnelle, vereinfachte Antwort auf diese Frage gleich zu Beginn

Eine Psychotherapiestunde liegt im Jahr 2025 grob zwischen 100 und 170 €.

Wenn Sie genauere Informationen wünschen oder zusätzliche hilfreiche Tipps (auch für Kassenpatienten!) suchen, lade ich Sie ein, den Abschnitt zu lesen, der zu Ihrem Versicherungsstatus passt.

Im nächsten Abschnitt erhalten Sie eine allgemeine Übersicht darüber, welche Kostenträger für eine Psychotherapie grundsätzlich in Frage kommen. Dabei wird erläutert, ob Sie privat versichert, gesetzlich versichert oder bereit sind, die Therapie selbst zu finanzieren. Für jedes dieser Szenarien finden Sie im weiteren Verlauf der Seite praxisnahe und nützliche Informationen.

In einer Privatpraxis ist es möglich, mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe sowie den Berufsgenossenschaften abzurechnen. Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei gelten besondere Regelungen, die es ihnen ebenfalls ermöglichen, sich direkt in einer Privatpraxis behandeln zu lassen. Ähnliche Regelungen existieren auch für Beamte und Beamtinnen der Deutschen Bahn sowie der Post. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten für eine Psychotherapie privat zu tragen. Sind Sie gesetzlich versichert? Aufgrund gesundheitspolitischer Entscheidungen gibt es leider seit längerer Zeit einen gravierenden Mangel an Therapieplätzen für gesetzlich Versicherte. Obwohl meine Praxis privat geführt wird, erhalte ich viele Anfragen von gesetzlich Versicherten, die verzweifelt nach einem freien Therapieplatz suchen. In der Hoffnung, hier etwas Unterstützung bieten zu können, habe ich die allgemeine Lage und die konkreten Optionen für gesetzlich Versicherte am Ende dieser Seite ausführlich erläutert. Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den genannten Kostenträgern. Als Klient:in meiner Privatpraxis für Psychotherapie in Riegelsberg stehe ich Ihnen gerne bei den entsprechenden Formalitäten zur Seite.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, und die Erstattung erfolgt meistens problemlos. Allerdings variieren die Details je nach Versicherungsgesellschaft. Die genauen Konditionen für Privatpatienten können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten: Checkliste für Privatpatienten: Psychotherapie in der Privatpraxis
  • Ist Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Falls ja, wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
  • Werden die Kosten vollständig oder nur teilweise erstattet?
  • Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?
Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsbedingungen vor Beginn der Therapie. Ich stehe Ihnen bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung. Die Abrechnung für Privatversicherte erfolgt gemäß der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Eine Übersicht aller relevanten GOP-Ziffern können Sie auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer einsehen. Beispielsweise bezeichnet die GOP-Ziffer 870 eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung. Jede GOP-Ziffer wird mit einem Steigerungsfaktor multipliziert, der den Endpreis bestimmt. Der Faktor 2,3 ist der Standardwert, der von den meisten Kostenträgern ohne zusätzliche Begründung akzeptiert wird. Eine 50-minütige Sitzung der Verhaltenstherapie mit einem 2,3-fachen Steigerungsfaktor kostet demnach 100,55 €. Diese Zahl galt lange als Standard, ist jedoch mittlerweile nicht mehr repräsentativ, wie im Folgenden erklärt wird. Hintergrund: Veränderungen bei der GOP Ab Anfang der 2020er Jahre gab es zunehmend Probleme mit der Anwendung der GOP, da sie seit 1996 nicht reformiert oder an die aktuellen Anforderungen angepasst wurde. Die Folgen waren:
  • Privatpatienten konnten keine modernen therapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen, die gesetzlich Versicherten bereits seit 2017 zur Verfügung standen.
  • Da die Honorare der GOP über 30 Jahre hinweg nicht angepasst wurden, mussten Privatpraxen Zuzahlungen von ihren Patienten erheben, um wirtschaftlich arbeiten zu können.
  • Die niedrigen Honorare führten dazu, dass es für Privatpatienten schwieriger wurde, Therapieplätze zu finden, da gesetzlich Versicherte finanziell attraktiver und bürokratisch weniger aufwendig waren.
Dieser Missstand soll mit den neuen Abrechnungsempfehlungen zur GOP ab dem 1. Juli 2024 behoben werden.

Neue Abrechnungsempfehlungen seit dem 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 gibt es neue Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen. Zwar wurde die GOP-Tabelle selbst nicht angepasst, doch es wurden wichtige Ergänzungen vorgenommen, die sowohl für Patienten als auch für Therapeuten von Vorteil sind. Neue moderne psychotherapeutische Leistungen wurden in die GOP aufgenommen, und eine höherwertige Abrechnungsziffer aus der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wurde übernommen. Die neue GOP-Ziffer 812 ermöglicht es, mit einem 2,3-fachen Steigerungsfaktor zeitgemäße Honorare abzurechnen, sodass Patienten in der Regel keine Zuzahlungen mehr leisten müssen. Eine Liste der neuen GOP-Leistungen finden Sie auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer. Zu den besonders erwähnenswerten Neuerungen zählen die „Psychotherapeutische Sprechstunde“ (6 x pro Jahr), die „Psychotherapeutische Akutbehandlung“ (24 x pro Jahr) und die „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie“ (48 x pro Jahr), die alle über die neue Ziffer 812 abgerechnet werden.

Kosten einer Therapiestunde nach den neuen Empfehlungen

Die Frage, wie viel eine Therapiestunde nach den neuen Empfehlungen kostet, lässt sich nicht mehr pauschal beantworten, da verschiedene Leistungen zur Verfügung stehen. Eine 50-minütige Sitzung der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“, „Psychotherapeutischen Akutbehandlung“ oder „Psychotherapeutischen Kurzzeittherapie“ wird mit der Ziffer 812 vergütet und kostet 134,06 €, während eine Verhaltenstherapiesitzung mit der Ziffer 870 weiterhin 100,55 € kostet. Diese Beträge erhöhen sich, wenn die neue Ziffer 801 („Erhebung des aktuellen psychischen Befunds“) hinzukommt, was zu einem Endbetrag von 134,07 € bzw. 167,58 € führen kann.

Fazit: Was bringen die Neuerungen zum 1. Juli 2024?

Die neuen Abrechnungsempfehlungen ermöglichen eine längst überfällige Modernisierung und bringen die psychotherapeutische Versorgung für Privatpatienten auf den aktuellen Stand. Es ist zu begrüßen, dass Privatpatienten nun Zugang zu zeitgemäßen und niedrigschwelligen therapeutischen Angeboten haben und künftig hoffentlich keine privaten Zuzahlungen mehr leisten müssen.

Hinweis

Nach dem Gesetz ist der Behandler verpflichtet, seine Patienten über relevante Änderungen bei den Vergütungsregeln zu informieren. Sollten Sie als Privatpatient noch mit höheren Steigerungsfaktoren oder Zuzahlungen konfrontiert sein, kann es ratsam sein, dies im Kontext der neuen Abrechnungsempfehlungen anzusprechen. Überschreitungen des Steigerungsfaktors von 2,3 erfordern zudem einen gesonderten schriftlichen Honorarvertrag, in dem der Patient der Zuzahlung zustimmt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Vorabinformation

Ich würde Ihnen gerne eine genauso unkomplizierte Lösung für gesetzlich Versicherte anbieten wie in den vorhergehenden Fällen. Leider hat sich der Zugang zu Privatpraxen für gesetzlich Versicherte in letzter Zeit zunehmend erschwert, was ich sehr bedauere.
  • Psychotherapie zählt zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, und die Kosten werden bei entsprechender Indikation vollständig übernommen. Allerdings übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel nur, wenn die Behandlung durch einen Therapeuten mit Kassenzulassung erfolgt und nicht bei einer Behandlung in einer Privatpraxis.
  • Angesichts der gravierenden Versorgungsengpässe bei Kassentherapeuten, die früher zu unerträglich langen Wartezeiten führten, wurde zum 1. April 2017 eine umfassende Reform der Psychotherapie-Richtlinie eingeführt. Diese Reform umfasst unter anderem die telefonische Erreichbarkeit, Praxissprechstunden und Akuttherapien, die nun auch Teil des vertragspsychotherapeutischen Angebots sind. Es wird empfohlen, dass gesetzlich Versicherte zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Kassentherapeuten in ihrer Nähe vereinbaren.
  • Leider gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Therapeuten häufig schwierig, da viele Kassentherapeuten weder auf gängigen Suchportalen vertreten sind noch eine eigene Website haben, auf der sie sich vorstellen. Hier einige Tipps zur Suche nach einem Kassentherapeuten:

So finden Sie Kassentherapeuten in Ihrer Nähe:

Im Saarbrücker Raum können Sie alle Kassentherapeuten über die Praxissuche der Kassenärztlichen Vereinigung Saar (KVSaar) finden. Geben Sie die gewünschte Postleitzahl in das obere Feld und den Begriff „Psychotherapie“ in das untere Feld ein.
  • Für den gesamten Bundesbereich können Sie die Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nutzen. Geben Sie im linken Feld „Psychologischer Psychotherapeut“ und im rechten Feld die gewünschte Postleitzahl ein.
  • Ein Teil der Kassentherapeuten ist auch auf der Website therapie.de gelistet, wo Sie Portraitfotos und detaillierte Informationen finden können. Um nur Kassentherapeuten anzuzeigen, aktivieren Sie den Filter „GKV: Kassenzulassung“.
  • Es kommt jedoch nicht selten vor, dass Therapeuten telefonisch nicht erreichbar sind und keine Rückrufe erfolgen. Dies liegt an der zusätzlichen Belastung der bereits überlasteten Kassentherapeuten durch die Anforderungen der reformierten Psychotherapie-Richtlinie. Das Angebot wurde auf dem Papier erweitert, jedoch ohne die Therapiekapazitäten entsprechend zu erhöhen. Um gesetzlich Versicherte bei der Suche nach einer Sprechstunde oder einem Therapieplatz zu unterstützen, gibt es die Termin-Servicestelle (TSS) im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Die TSS kann unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 oder über das Web-Portal kontaktiert werden. Beachten Sie jedoch, dass die TSS lediglich Unterstützung bietet und keine verbindlichen Zusagen trifft.
  • Die psychotherapeutische Sprechstunde dient dazu, zu überprüfen, ob bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Häufig stellt sich dabei das Problem, dass nicht genügend Plätze für die anschließende Therapie verfügbar sind. Berichten aus der Praxis zufolge hat die Reform der Psychotherapie-Richtlinie leider nicht zu einer Verbesserung der Versorgungslage geführt. Eine Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Herbst 2022 bestätigt, dass weiterhin lange Wartezeiten bestehen. Im Durchschnitt warten Patienten etwa 20 Wochen auf den Beginn einer Therapie, und die Wartezeiten haben sich teilweise sogar weiter verlängert.
  • Eine aktuelle Studie von 2024 bestätigt diese Einschätzung. Einen guten Überblick über die aktuellen Möglichkeiten für Kassenpatienten finden Sie auf den Seiten der Stiftung Warentest. Weitere Details, insbesondere zu den Kosten, bietet die Website der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Selbstzahler

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall wird ein Behandlungsvertrag direkt zwischen dem Klienten und dem Therapeuten abgeschlossen, sodass alle weiteren bürokratischen Formalitäten entfallen. Der Stundensatz orientiert sich an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP), einschließlich der Erweiterungen vom Juli 2024.

Was kostet eine Therapiestunde grundsätzlich?

Die Kosten für Selbstzahler orientieren sich üblicherweise an den Honoraren für Privatversicherte. Wie bereits im Abschnitt zur Privatversicherung erläutert, gibt es eine breite Spanne an Honoraren, die je nach Art und Anzahl der abgerechneten Leistungen zwischen 100 und etwa 170 € variieren kann.

Hinweis

Da es keinen einheitlichen Satz für Selbstzahler gibt und viele Praxen lediglich pauschal auf die GOP verweisen, ist es ratsam, sich frühzeitig nach dem konkreten Stundenhonorar zu erkundigen, falls Unklarheiten bestehen.

Was kostet es bei Ihnen?

Mein Honorar für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung orientiert sich an der Analogziffer 812a der GOP. Zwei 25-minütige Einheiten dieser Ziffer werden mit dem üblichen Steigerungsfaktor von 2,3 berechnet, was einen Betrag von 2 x 67,03 € = 134,06 € ergibt.

Was kostet eine komplette Psychotherapie?

Die Kosten für eine komplette Psychotherapie hängen maßgeblich von der benötigten Therapiedauer ab, die individuell sehr unterschiedlich sein kann. Sie reicht von wenigen Sitzungen (z. B. Akutbehandlung) bis zu mehreren Dutzend Stunden (Langzeittherapie). Ohne die Möglichkeit, den konkreten Zeitbedarf abzuschätzen, ist eine seriöse Vorabschätzung der gesamten Therapiekosten leider nicht möglich. Kann eine Psychotherapie steuerlich abgesetzt werden? Ja, die selbst getragenen Kosten für eine Psychotherapie können grundsätzlich nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sein. Es gibt jedoch erhebliche Einschränkungen: Zum einen muss in der Steuererklärung der Grenzwert der zumutbaren Belastungen überschritten werden, und zum anderen verlangt das Finanzamt vor Beginn der Therapie ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Diese Vorgaben könnten den Wunsch nach diskreter Behandlung unter Umständen beeinträchtigen. In einigen Fällen könnte es daher sinnvoller sein, anstelle einer Psychotherapie ein berufliches Coaching in Betracht zu ziehen, das häufig steuerlich absetzbar ist.

Vorteile der Selbstzahlung

Die Entscheidung, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen, bietet zahlreiche Vorteile. Einer der wichtigsten Beweggründe ist, angesichts der begrenzten verfügbaren Therapieplätze bei Kassenärzten schnell Hilfe zu erhalten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass man sich von der zunehmend vernetzten Speicherung und Weitergabe von Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Krankenkassen und anderen Stellen abgrenzen kann. Hier einige der wesentlichen Vorteile der Selbstzahlung:
  • Schnelle Hilfe: Psychotherapie kann sofort begonnen werden, ohne lange Wartezeiten.
  • Wahlfreiheit: Der passende Therapeut oder die passende Therapeutin kann selbst ausgewählt werden.
  • Volle Kontrolle: Die Art und Dauer der Therapie können nach den eigenen Bedürfnissen festgelegt werden.
  • Diskretion und Unabhängigkeit: Keine Einsicht von Versicherungen oder anderen Instanzen.
  • Keine Sperrfrist: Die übliche 2-jährige Sperrfrist für Kassenpatienten nach einer abgeschlossenen oder abgebrochenen Therapie entfällt.
  • Weniger Bürokratie: Keine Anträge, Formulare oder Gutachten erforderlich.
  • Flexible Terminvereinbarung: Viele Privatpraxen bieten auch Abend- oder Samstags-Termine an.
  • Kontinuität: Klienten können bei Bedarf jederzeit schnell wieder einen Termin bekommen.

Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen nach einer ordnungsgemäßen Antragstellung problemlos übernommen. In den meisten Fällen erstatten die Beihilfestellen jedoch nur bis zum Schwellenwert des 2,3-fachen GOP-Satzes. Dank der neuen Abrechnungsempfehlungen, die seit dem 1. Juli 2024 gelten (siehe auch Privatversicherung, oben), kann dieser Schwellenwert in der Regel eingehalten werden, sodass eine private Zuzahlung normalerweise nicht erforderlich ist. Die folgenden psychotherapeutischen Leistungen sind bei der Beihilfe antrags- und genehmigungsfrei:
  • Sprechstunde (bis zu 6 Sitzungen à 25 Minuten oder 3 Sitzungen à 50 Minuten)
  • Akutbehandlung (bis zu 24 Sitzungen à 25 Minuten oder 12 Sitzungen à 50 Minuten)
  • Probatorik (bis zu 5 Sitzungen à 50 Minuten vor Beginn einer Therapie)
  • Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten)
Eine Langzeittherapie (mehr als 24 Sitzungen) ist jedoch weiterhin antrags- und genehmigungspflichtig. In diesem Fall, möglicherweise auch schon früher, ist die Vorlage eines ärztlichen Konsiliarberichts erforderlich. Beihilfeberechtigte des Bundes finden alle wichtigen Informationen und Formulare zur Antragstellung auf den Webseiten des Bundesverwaltungsamtes. Landesbeamte aus Nordrhein-Westfalen (NRW) können ausführliche und gut strukturierte Informationen zur Beantragung ambulanter Psychotherapie auf den Beihilfe-Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf einsehen. Bitte beachten Sie die dort mehrfach hervorgehobenen Hinweise zu den zuständigen Beihilfestellen. Zudem finden Sie dort auch das Schreiben zur Übersendung des Antrags auf Voranerkennung einer ambulanten Psychotherapie. Für Kommunalbeamte im Rheinland steht ein informatives Erklärvideo zur Antragstellung sowie weitere ausführliche Informationen auf den Seiten der Rheinischen Versorgungskassen zur Verfügung.

Berufsgenossenschaften

In der Regel übernehmen Berufsgenossenschaften die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aufgrund arbeitsbedingter Ursachen erforderlich ist. In diesem Fall sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen und die entsprechenden Antragsformulare anfordern.

Heilfürsorge der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten haben die Möglichkeit, aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie auf den Seiten der BPtK unter dem Titel „Behandlung von Soldaten in Privatpraxen“. Für das Erstgespräch genügt die Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung, die vom Truppenarzt ausgestellt wird (Sanitätsvordruck San/Bw/0218). Auf dieser Basis können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Falls eine anschließende Psychotherapie erforderlich ist, werden dem überweisenden Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt. Daraufhin wird ein Behandlungsausweis für bis zu 25 Stunden ausgestellt. Sollte die Therapie über 25 Stunden hinaus fortgesetzt werden, ist spätestens nach der 20. Stunde eine Mitteilung an den Truppenarzt erforderlich. Für eine Verlängerung ist dann ein weiterer detaillierter Antrag nötig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg, sodass Sie keine Vorauszahlungen leisten müssen.

Heilfürsorge der Bundespolizei

Seit Mai 2018 haben Bundespolizistinnen und Bundespolizisten die Möglichkeit, sich direkt an eine Privatpraxis zu wenden, ohne auf die oftmals langwierige Suche nach einem freien Platz in einer Kassenpraxis angewiesen zu sein. Dies wurde durch eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium des Innern ermöglicht. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie unter dem Titel „Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen“ auf den Seiten der BPtK. Das Verfahren, die Antragsstellung und die Bewilligungsschritte entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor Beginn der Psychotherapie ist daher eine psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich. Diese kann sowohl bei kassenzugelassenen als auch bei privaten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Im Falle eines privaten Therapeuten sind die entsprechenden Formulare zur Dokumentation der Sprechstunde sowie weitere Informationen bei der BPtK verfügbar. Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten (Abrechnungsstelle), in 53754 Sankt Augustin. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dieser Stelle, sodass Sie keine Vorauszahlungen leisten müssen.

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) können eine Behandlung bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten bzw. einer approbierten Psychotherapeutin in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen.

Postbeamtenkrankenkasse

Personen, die der Mitgliedergruppe B der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) angehören, haben die Möglichkeit, sich bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten bzw. einer approbierten Psychotherapeutin in einer Privatpraxis behandeln zu lassen. Weitere Informationen zur Psychotherapie sowie ein Informationsblatt zur psychotherapeutischen Behandlung finden Sie auf den Seiten der PBeaKK.

Kostenerstattungsverfahren

Allgemeines Vorgehen bei der Kostenerstattung für Psychotherapie

Für die Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
  1. Ein persönliches Anschreiben von Ihnen an die Krankenkasse (E-Mail bspw.)
  2. Dringlichkeits- bzw. Notwendigkeitsbescheinigung eines Fach- oder Hausarztes (inkl. Konsiliarbericht von ihm)
  3. Nachweis über den Besuch einer Sprechstunde bei einem anderen Therapeuten ohne Therapieplatzmöglichkeit(PTV 11)
  4. Individueller Nachweis des Systemversagens (z. B. Telefonprotokoll über Gespräch mit Terminservicestelle oder anderen kassenzugelassenen Therapeuten)
  5. Anschreiben von mir, dass ich einen freien Platz für Sie habe
  6. Qualifikationsnachweise meinerseits
  7. Antrag auf Kostenerstattung (erhalten Sie von mir)

Erstkontakt zu mir

In einem kurzen Telefonat besprechen wir Ihre Beschwerden und entscheiden, ob ich Ihnen ein passendes Behandlungsangebot machen kann. Falls nötig, sende ich Ihnen alle erforderlichen Formulare und Informationen zu. Bitte lesen Sie vor einer Kontaktaufnahme die nun folgenden Punkte sorgfältig durch: Schritt-für-Schritt-Anleitung
  1. Kontakt mit der Krankenkasse:
  2. Rufen Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse an und erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen für eine ambulante Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren. Häufig wird auf die Terminservicestellen verwiesen und behauptet, dass nach den neuen Psychotherapie-Richtlinien keine Kostenerstattung mehr möglich sei – dies ist jedoch rechtlich nicht korrekt! Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer.
  3. Termin bei der Terminservicestelle:
  4. Kontaktieren Sie die Terminservicestelle unter der Nummer 116 117 und lassen Sie sich einen Termin für eine Sprechstunde zuweisen. Diese Sprechstunde ist seit dem 01.04.2018 für alle Patienten verpflichtend.
  5. Nachweis über freien Therapieplatz:
  6. Falls der Therapeut keinen freien Behandlungsplatz zur Verfügung hat, bitten Sie ihn, dies auf dem Formular zu vermerken. Zusätzlich sollte die Notwendigkeit einer Richtlinienpsychotherapie (z. B. wöchentliche Sitzungen) und eine unaufschiebbare Dringlichkeit (z. B. max. Wartezeit von 4 Wochen) festgehalten werden.
  7. Kontakt mit weiteren Psychotherapeuten (Telefon/E-Mail):
  8. Nehmen Sie Kontakt zu mindestens 5 niedergelassenen Psychotherapeuten auf, um zu prüfen, ob kurzfristig ein Therapieplatz zur Verfügung steht. Dokumentieren Sie Ihre Versuche in einem Protokoll. Nachweislich müssen Sie Ihrer Krankenkasse belegen, dass Sie innerhalb einer zumutbaren Frist (i.d.R. 3 Monate) keinen Therapieplatz bei einem zugelassenen Therapeuten bekommen konnten. Dokumentieren Sie alle Kontaktversuche mit anderen Therapeuten und fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach den genauen Anforderungen. Manche Kassen verlangen auch den Nachweis von E-Mail-Kontakten. Falls keine Therapieplatzvermittlung innerhalb von 4 Wochen oder keine Therapeuten in der notwendigen Entfernung (max. 30 Minuten einfache Fahrtzeit) gefunden werden kann, gelten diese als Systemversagen. Auch das Fehlen regelmäßiger wöchentlicher Termine in einer Klinikambulanz kann als Nachweis dienen.
  9. Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht:
    • Holen Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Dringlichkeitsbescheinigung ein, die bestätigt, dass eine Psychotherapie notwendig und nicht aufschiebbar ist.
    • Lassen Sie sich zudem einen Konsiliarbericht ausstellen, der Informationen über körperliche Erkrankungen und die Notwendigkeit einer ärztlichen Mitbehandlung enthält. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von mir.
  10. Antrag auf Kostenerstattung stellen:
  11. Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, erhalten Sie die noch fehlenden Dokumente von mir und wir überprüfen die Vollständigkeit. Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V ein (den erhalten Sie von mir) und fügen Sie oben aufgelistete Dokumente bei. Insgesamt sollten Sie 7 Dokumente versenden. Versenden Sie die Unterlagen per Einschreiben oder geben Sie sie persönlich bei Ihrer Krankenkasse ab, damit Sie sicherstellen, dass diese spätestens nach 5 Wochen über die Entscheidung informiert.
  12. Abrechnung:
  13. Wird die Behandlung von der Krankenkasse erstattet, erfolgt die Abrechnung anders als bei zugelassenen Therapeuten direkt über Sie. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem von der Kasse genehmigten Betrag. Sie können die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen und die Erstattung anfordern. Mit einer Abtretungserklärung kann die Abrechnung jedoch auch direkt mit mir erfolgen, wodurch Sie keine Vorauszahlung leisten müssen.
Ich weiß, dass dieses Verfahren sehr viele Formalitäten und Anstrengung erfordert, vielleicht gerade dann, wenn man am wenigsten Energie dafür hat. Diese Schritte und Hinweise sollen Ihnen helfen, die Kostenerstattung erfolgreich zu beantragen. Wenn Sie Unterstützung bei den Formalitäten benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis

Seit dem 01.04.2017 gilt die neue Psychotherapie-Richtlinie für gesetzlich Versicherte!

Was tun, wenn Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Wenn Ihre Krankenkasse Ihren Antrag ablehnt, bestehen mehrere Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Stellen Sie sicher, dass Sie immer einen schriftlichen Ablehnungsbescheid anfordern, der die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens enthält. Folgende Schritte können Sie in Betracht ziehen:
  • Widerspruch einlegen: Kontaktieren Sie die Widerspruchsstelle oder den Widerspruchsausschuss Ihrer Krankenkasse. Innerhalb der Widerspruchsfrist (ein Monat) haben Sie die Möglichkeit, mit Unterstützung eines Therapeuten oder einer spezialisierten Anwaltskanzlei Widerspruch einzulegen.
  • MDK-Gutachten anfordern: Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse das MDK-Gutachten an und beziehen Sie sich in Ihrem Widerspruch ggf. darauf. Prüfen Sie, ob die Kasse den Antrag trotz einer positiven Empfehlung des Gutachters abgelehnt hat.
  • An den Vorstand schreiben: Senden Sie ein Schreiben an den Vorstand der Krankenkasse.
  • Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einreichen: Eine Beschwerde an das Bundesversicherungsamt kann ebenfalls eine Option sein.
  • Juristische Unterstützung suchen: Falls erforderlich, wenden Sie sich an eine Kanzlei, die auf Widerspruchsverfahren im Bereich der Kostenerstattung spezialisiert ist. Diese Kanzleien bieten Beratung und übernehmen den Schriftverkehr mit der Krankenkasse.
  • Klage vor dem Sozialgericht: In schwierigen Fällen können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Beachten Sie jedoch, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der Vergangenheit eher ablehnend war und ein solcher Prozess langwierig sowie potenziell kostenintensiv sein kann.

Hinweis

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, nach einer Ablehnung einfach einen neuen Antrag zu stellen – besonders wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, aber weiterhin Schwierigkeiten haben, einen Therapieplatz zu finden. Ein neuer Antrag ist jederzeit möglich, zum Beispiel, wenn sich seit dem ersten Antrag neue Umstände ergeben haben (z.B. eine veränderte Lebenssituation oder eine Verschlechterung der Symptome).
Praxis für Psychotherapie - M.A. Psych. Jennifer Riedinger
Kirchstraße 21a - Hinterhaus
66292 Riegelsberg

0176 / 951 562 34
kontakt@praxis-riedinger.de
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